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beA – insbesondere beA und Zwangsvollstreckung nervt Dich? Du hast noch nicht ganz verstanden, was wann zu tun ist? Kein Problem, wir haben da Hilfe im Gepäck!


Seit 01.01.2022 ist die Anwendung des elektronischen Rechtsverkehrs bindend. Das gilt auch für die Zwangsvollstreckung. Dir müssen keine grauen Haare wachsen, lass es Dir kurz und knackig und anschaulich erklären und habe künftig keine Angst mehr vor dieser Ausgabe.


Harald Minisini, (Geprüfter Rechtsfachwirt und Praktiker) wird Dir genau zeigen, was wie funktioniert und Deine Fragen beantworten. Lasse also gerne Deine Zwangsvollstreckungsakten noch ein paar Tage liegen, nach der Stunde Schulung werden Sie Dir ganz leicht von der Hand gehen!


Die Veranstaltung findet über die Lernplattform edudip.de statt – eine Kamera oder Mikrofon ist Deinerseits nicht notwendig. Deine Fragen stellst Du einfach per Chat und werden von Harald Minisini mündlich beantwortet.


Seminarinhalte:
Zwangsvollstreckung vs. elektronischer Rechtsverkehr mit beA

• Praxisprobleme bei der elektronischen Antragstellung und Lösungsansätze

• Vereinfachter Vollstreckungsauftrag

• Elektronischer Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

• Änderungen im Zustellrecht im Rahmen der Vollstreckung

• Einschneidende Änderungen im Bereich der Drittauskünfte bzgl. den Voraussetzungen

• Vorstellung der bisher maßgeblichen Entscheidungen rund um den elektronischen Rechtsverkehr in der Vollstreckung

• Erweiterte Einholung von Adressauskünften im Rahmen des Ermittlungsauftrags


Melde Dich noch heute an und sichere Dich ein Plätzchen bei unserem Onlineseminar. Wir freuen uns auf Dich!