Der/die geprüfte/r Rechtsfachwirt/in ist eine/e qualifizierte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r, die nicht nur die Kanzlei leitet, sondern auch als Mittler zwischen dem rechtssuchenden Bürger und dem Anwalt auftritt. Sie soll dem Anwalt in gleicher Form entlasten, wie der Rechtspfleger den Richter.
Sie verfügen über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das Sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt.
Als erfahrene Praktiker sind sie in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen.

Rechtsfachwirte sind in den Kanzleien mit fachübergreifenden Aufgaben betraut. Sie beherrschen das nicht anwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leistet qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld, insbesondere können Sie folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
  • betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
  • eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
  • Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
  • eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

Rechtsfachwirte sind befähigt, den Aufbau einer Rechtsnorm zu erfassen und in der Lage, einen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die gesetzlichen Vorschriften zu subsumieren. Sie haben sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur Stellvertretung, zur Zustimmung und Wirksamkeit.

Rechtsfachwirte haben Überblick über das Erbrecht, das Recht der Verwandtschaft, das Unterhaltsrecht, das Recht der elterlichen Sorge, das Vormundschaft-, Pflegeschafts- und Bereuungsrecht.

Sie sind eingeführt in die verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigung im Rechtsverkehr und besitzt damit eine ausbaufähige Grundlage für die Behandlung von Handels- und Gesellschaftsrecht.

Auch haben Rechtsfachwirte Kenntnisse im Zivilverfahrensrecht. Sie können den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht erfassen. Sie haben Einblick in die Organisation, Zuständigkeit und Besetzung der Zivilgerichte und kennt die Verfahrensabläufe des Zivilprozesses.

Ein Rechtsfachwirt hat die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Zwangsvollstreckung kennengelernt, ferner die Vollstreckungsvoraussetzungen und die verschiedenen Zwangsvollstreckungsverfahren – auch Immobilar- und Gesamtvollstreckungsrecht.

Im Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht hat der Rechtsfachwirt Grundkenntnisse.

Diese qualifizierten Kenntnisse hat er u.a. in einem zweijährigen Studium erworben.

Informationen über den Studienablauf sowie den Studienorten erhalten Sie bei unserem Bundesverband.