Mitglied der RENO Hamburg – Vereinigung der Mitarbeitenden von Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten und Inkassounternehmen e.V. (kurz RENO Vereinigung Hamburg) können alle Angestellten von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung Und Mitarbeitende von Inkassounternehmen werden. Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Kalenderjahres bis zum 30. November jeden Jahres gekündigt werden. Hier findest Du die Satzung der RENO Vereinigung Hamburg.

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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und die Antworten

Kann ich Mitglied werden?

Mitglied können alle Angestellten von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung und Mitarbeitende von Inkassounternehmen werden.

Außerdem können Mitglied werden Personen, die sich für den Aufgabenkreis der Vereinigung interessieren, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Arbeitnehmer im Sinne dieser Arbeitnehmervereinigung sind.

Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft?

Fortbildungen

Bundesweit günstige Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder, einige Ortsvereine geben auch unseren Mitgliedern den besten Preis. Nichtmitglieder zahlen immer einen Zuschlag!

Fachzeitschrift

Lesen bildet! Unsere monatlich erscheinende RenoPraxis erhälst Du als Mitglied frei Haus (über den Reno Bundesverband) – per Papier und oder digital!

Online-Bibliothek

10 % Rabatt auf die Produkte von www.renosmart.de

Fachliteratur

Exklusivzugang beim dem ZAP-Verlag für Mängelexemplare

Übernachtungen

Sonderkonditionen in allen NH-Hotels

Gesunderhaltung

Sonderkonditionen bei MC Fit und John Reed – die Konditionen findet ihr hier bei uns auf der Seite

Kanzleifachwissen

10 % Rabatt für Mitglieder auf das Angebot von kanzleifachwissen24.de

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Eintrittszeitpunkt 01.01. – 31.06. 01.07. – 31.12.
Mitgliedsbeitrag 66 € p. a. 33 € im Beitrittsjahr, danach 66 € p. a.
Mitgliedsbeitrag für Auszubildende und Umschüler bei Eintritt ab 16.06.2021 Beitragsfrei Beitragsfrei

Gut zu wissen: Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von EUR 36 € p. a.

Maßgeblich ist jedoch stets der Mitgliedsbeitrag gemäß der jeweils aktuellen Satzung.

Reduzierter Beitrag während der Elternzeit

Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von 36 € p. a.

Kann ich die Mitgliedschaft später wieder beenden?

Ja. Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November eines jeden Jahres mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden.

Ein Beispiel: Im Falle einer Kündigung am 20. März endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des 31. Dezember.

Gut zu wissen: Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von 36 € p. a. Melde dich bei uns!

Bekomme ich für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages eine Rechnung?

Ja. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Rechnung erhoben.

Muss ich in einer Anwaltskanzlei arbeiten, um Mitglied werden zu können?

Mitglied können alle Angestellten Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung werden.

Außerdem können Mitglied werden Personen, die sich für den Aufgabenkreis der Vereinigung interessieren, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Arbeitnehmer im Sinne dieser Arbeitnehmervereinigung sind. Erkundige dich gerne im Zweifel direkt bei uns, ob du Mitglied werden kannst.