Mitglied der RENO Hamburg – Vereinigung der Mitarbeitenden von Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten und Inkassounternehmen e.V. (kurz RENO Vereinigung Hamburg) können alle Angestellten von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung Und Mitarbeitende von Inkassounternehmen werden. Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Kalenderjahres bis zum 30. November jeden Jahres gekündigt werden. Hier findest Du die Satzung der RENO Vereinigung Hamburg.
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Jedes neue Mitglied bekommt ein Willkommensgeschenk. Gib bitte dein Willkommensgeschenk einfach unten an.
Der Beruf auf der Tasse kann gewählt werden: Refa, Reno, ReFaWi, NoFaWi oder Nofa. Einfach unten angeben, z. B. so: Geschenk 1 - Refa. Danke!
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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und die Antworten
Kann ich Mitglied werden?
Mitglied können alle Angestellten von Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung und Mitarbeitende von Inkassounternehmen werden.
Außerdem können Mitglied werden Personen, die sich für den Aufgabenkreis der Vereinigung interessieren, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Arbeitnehmer im Sinne dieser Arbeitnehmervereinigung sind.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Eintrittszeitpunkt | 01.01. – 31.06. | 01.07. – 31.12. |
Mitgliedsbeitrag | 66 € p. a. | 33 € im Beitrittsjahr, danach 66 € p. a. |
Mitgliedsbeitrag für Auszubildende und Umschüler bei Eintritt ab 16.06.2021 | Beitragsfrei | Beitragsfrei |
Gut zu wissen: Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von EUR 36 € p. a.
Maßgeblich ist jedoch stets der Mitgliedsbeitrag gemäß der jeweils aktuellen Satzung.
Reduzierter Beitrag während der Elternzeit
Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von 36 € p. a.
Kann ich die Mitgliedschaft später wieder beenden?
Ja. Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. November eines jeden Jahres mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden.
Ein Beispiel: Im Falle einer Kündigung am 20. März endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des 31. Dezember.
Gut zu wissen: Unsere Mitglieder zahlen während der Elternzeit einen verminderten Beitrag von 36 € p. a. Melde dich bei uns!
Bekomme ich für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages eine Rechnung?
Ja. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Rechnung erhoben.
Muss ich in einer Anwaltskanzlei arbeiten, um Mitglied werden zu können?
Mitglied können alle Angestellten Rechtsanwälten, Notaren und Patentanwälten sowie der Berufsnachwuchs in Ausbildung werden.
Außerdem können Mitglied werden Personen, die sich für den Aufgabenkreis der Vereinigung interessieren, das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Arbeitnehmer im Sinne dieser Arbeitnehmervereinigung sind. Erkundige dich gerne im Zweifel direkt bei uns, ob du Mitglied werden kannst.