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Quelle: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10160086932138194&substory_index=0&id=83504998193

Wann gibt es Geld für die Heizkosten vom Jobcenter? Diese Frage beantworten wir jetzt.

Zunächst: Es stimmt nicht, dass nur Menschen, die bereits Hartz4 bekommen, vom Jobcenter unterstützt werden. Es gibt viele Menschen mit Job, die ebenfalls Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter haben. Das liegt daran, dass der Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter sich immer auf den jeweiligen Monat der Fälligkeit einer Rechnung bezieht. Wenn Du oder ein:e Freund:in demnächst eine hohe Nebenkostenabrechnung bekommt, kann es sein, dass in eben diesem Monat ein Anspruch auf Unterstützung besteht.

Das klingt kompliziert und ist es auch ein bisschen. Daher zeigen wir anhand eines Beispiels, wie das Ganze funktioniert.

Alex lebt alleine und verdient 2.950 Euro Brutto/Monat. Nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, Krankenversicherung und Kirchensteuer bleiben noch 1.970 Euro über. Davon sind noch 900 Euro Miete (warm) zu zahlen. Im März 2023 kommt dann die Heizkostennachzahlung über 800 Euro.

Soweit die beispielhaften Fakten, nun die Rechnung. Erst muss der sozialrechtliche Bedarf berechnet werden. Der setzt sich aus dem derzeitigen Regelbedarf für Hartz4, der Miete und der Heizkostennachzahlung zusammen. Also: 449 Euro plus 900 Euro plus 800 Euro. Der sozialrechtliche Bedarf liegt damit bei 2.149 Euro.

Da Alex Geld verdient, muss noch das Nettogehalt davon abgezogen werden. Damit wird geschaut, ob der sozialrechtliche Bedarf über 2.149 Euro durch den monatlichen Lohn selbst abgedeckt werden kann. Dafür wird jedoch nicht das Nettogehalt über 1.970 Euro genommen, sondern nur 1.670 Euro. Denn in der sogenannten Einkommensbereinigung wird ein Grundfreibetrag über 100 Euro und ein Erwerbstätigenfreibetrag über 200 Euro abgezogen.

Nun zum spannenden Teil der Rechnung. Wir müssen also vom sozialrechtlichen Bedarf in Höhe von 2.149 Euro das bereinigte Nettoeinkommen in Höhe von 1.670 Euro abziehen. Also: 2.149 Euro minus 1.670 Euro. Das Ergebnis: 479 Euro. In diesem Fall hätte also Alex Anspruch auf eine Unterstützung von Jobcenter in Höhe von 479 Euro im Monat März.

Dafür ist es aber zwingend erforderlich, dass Alex den Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter in dem Monat stellt, in dem sie die Nebenkostenabrechnung bekommen hat, also im Falle unseres Beispiels im März. Im April würde die Rechnung wieder anders aussehen. Denn dann fallen beim sozialrechtlichen Bedarf die 800 Euro für die Heizkostennachzahlung weg und würde bei 1.349 Euro liegen. Diesen Bedarf kann Alex mit dem monatlichen Gehalt, nach Anzug der Freibeträge, in Höhe von 1.670 Euro selbst tragen.

Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch haben könnte, kann sich bei den vielen Caritas-Beratungsstellen in Deutschland informieren lassen. Die Berater:innen der Allgemeinen Sozialberatung wissen genaustens Bescheid und haben sicher den passenden Rat.